Gebühren
Zuerst eine Antwort auf die Frage:
Warum Privatpraxis?
Eine Kassenzulassung (Kassensitz) unterliegt einerseits einer Altersgrenze, dass darf ich ungezwungen hier eingestehen. Andererseits ist die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis mit hohen Unkosten, je nach Örtlichkeit, in Höhe eines fünf- bis sechsstelligen Bereiches verbunden.
Und so kam eine Kassenzulassung mit all den damit verbundenen Kosten für mich persönlich nicht mehr in Frage. Weder wirtschaftlich noch zeitlich (ab Praxiseröffnung als Kassenzulassung nur noch für 1 Jahr gegeben). Da hätte ich früher mit liebäugeln müssen, was mir durch meinen Hauptberuf in Vollzeit allerdings nicht möglich war.
So blieb mir nur eine Möglichkeit und zwar: Auf einen Kassensitz und die damit verbundene "rein heilkundliche" Psychotherapie zu verzichten, und stattdessen eine psychologische Beratungspraxis zu eröffnen. Was ich dann auch tat.
Können Sie auch als gesetzlich Versicherte/r (Kassenklient/in) meine Leistungen in Anspruch nehmen?
Natürlich! Der Unterschied ist, dass die Honorargebühren nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sondern wie bei allen meiner Klienten Ihnen als Privatklient/in und Selbstzahler/in in Rechnung gestellt werden. Inwieweit sich Ihre Krankenkasse an den Gebühren beteiligt oder vollständig übernimmt, besprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Was kosten psychologische Beratungen im Allgemeinen?
Eine psychologische Einzelberatung (Dauer zwischen 20 bis max. 50 Minuten / Zeitfenster nach GOP) kostet deutschlandweit für Selbstzahler und Privatklienten, je nach Anbieter, unterschiedlich zwischen 120,- € bis zu 160,- €, oder sogar auch mehr. Ehe/-Paar/-oder Familienberatungen teilweise über 200,- €. Da ich mir aber "meinerseits" nicht vorstellen kann, ein Zeitlimit von 20 bis max. 50 Minuten je Sitzung einzufordern, habe ich in Ihrem Sinne andere Zeitfenster in meiner Praxis etabliert.
Der Grundstein meiner Honorargebühren
Ich habe mich dazu entschlossen, meine Gesprächsberatungen grundsätzlich auf 60-90 Minuten anzusetzen. Ich könnte mir selbst nicht treu bleiben, wenn ich eine helfende Beratung nach einer vorgegebenen Zeit von 20-50 Minuten beenden müsste, weil das eingeräumte Zeitfenster abgelaufen ist. Zudem mag ich es auch nicht, ständig die Uhr im Auge zu behalten. Es dauert eben so lange wie es dauert, mindestens 60 und bis zu 90 Minuten pro Sitzung (je nach Notwendigkeit).
So sind, nach vielen Überlegungen und "Nachdenkstunden", letztendlich "meine" Honorargebühren entstanden um all dem Vorgenannten gerecht zu werden. Und in diesem Schritt entstand gleichzeitig das Projekt "Soziales Honorar" (weitere Info siehe unter Gebührenübersicht).