Gebühren
Zuerst eine Antwort auf die Frage:
Warum Privatpraxis?
Eine Kassenzulassung (Kassensitz) unterliegt einerseits einer Altersgrenze, dass darf ich ungezwungen hier eingestehen. Andererseits ist die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis mit hohen Unkosten, je nach Örtlichkeit, in Höhe eines fünf- bis sechsstelligen Betrages verbunden.
Das kam für mich persönlich nicht mehr in Frage. Weder wirtschaftlich noch zeitlich. Da hätte ich früher mit liebäugeln müssen, was mir durch meinen Hauptberuf in Vollzeit seinerzeit allerdings nicht möglich war.
So blieb mir nur eine Möglichkeit und zwar: Auf einen Kassensitz und die damit verbundene "rein heilkundliche" Psychotherapie zu verzichten und stattdessen, nach Eintritt in den Ruhestand, eine psychologische Beratungspraxis (nicht heilkundliche Psychotherapie) zu eröffnen. Was ich dann auch tat.
Können Sie auch als gesetzlich Versicherte/r (Kassenklient/in) meine Leistungen in Anspruch nehmen?
Natürlich! Der Unterschied ist, dass die Honorargebühren nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sondern wie bei allen meiner Klienten Ihnen als Privatklient/in und Selbstzahler/in in Rechnung gestellt werden. Inwieweit sich Ihre Krankenkasse an den Gebühren beteiligt oder vollständig übernimmt, besprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Was kosten psychologische Beratungen im Allgemeinen?
Eine psychologische Einzelberatung, Zeitfenster nach der Gebührenordnung (GOP) von 20-50 Min. kostet deutschlandweit für Selbstzahler und Privatklienten, je nach Anbieter, unterschiedlich zwischen 120,- € bis zu 160,- €, oder sogar auch mehr. Ehe/-Paar/-oder Familienberatungen teilweise über 200,- €. Damit konnte ich mich selbst jedoch nicht anfreunden.
Der Grundstein meiner Honorargebühren
Ich habe mich dazu entschlossen, meine psychologischen Gesprächsberatungen nicht auf 20 bis 50 Minuten zu begrenzen sondern grundsätzlich auf mindestens 60 und bis zu 90 Minuten je Sitzung anzusetzen. Ich könnte mir selbst nicht treu bleiben, wenn ich eine Sitzung gemäß der vorgegebenen Zeit (nach der GOP) beenden müsste, weil das Zeitfenster erreicht ist. Zudem mag ich es auch nicht, ständig die Uhr im Auge zu behalten. Es dauert eben so lange wie es dauert, also mindestens 60 und bis zu 90 Minuten pro Sitzung (je nach Notwendigkeit).
So sind, nach vielen Gedanken, Überlegungen und "Nachdenkstunden", meine Honorargebühren entstanden um all dem Vorgenannten gerecht zu werden. Und in diesem Schritt entstand gleichzeitig auch das Projekt "Soziales Honorar" (weitere Info hierzu siehe unter Gebührenübersicht).