"Soziales Honorar" 2026 - VitaMentoris

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Die Last in meinem Kopf macht mir den Druck in meiner Seele
Gebühren "Soziales Honorar"

Gültig ab: 01/03/2026

Grundsätzlich können einkommensschwächer gestellte, alleinstehende Personen (bei entsprechendem Nachweis) auf ein "Soziales Honorar" zugreifen, sofern von anderer Seite keine finanzielle Unterstützung gegeben ist. Gleiches gilt für Paare, sofern beide Einzelpersonen jeweils die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Wenn Sie zu der unten aufgeführten Personengruppe zählen können Sie das "Soziale Honorar" für sich in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann auf die allgemeinen Gebührensätze einen Nachlass zu jeder Sitzung.

Soziales Honorar

Einzelberatung - Erstsitzung       95,-    (60 - 90 Minuten)

Einzelberatung - Folgesitzung     65,-    (60 - 90 Minuten)


Paarberatung - Erstsitzung       125,-    (60 - 90 Minuten)
(Paargespräch)
Paarberatung - Erstsitzung        95,-     (60 - 90 Minuten)
(als Einzelgespräch)


Paarberatung - Folgesitzung     95,-      (60 - 90 Minuten)
(Paargespräch)
Paarberatung - Folgesitzung     65,-      (60 - 90 Minuten)
(als Einzelgespräch)


Personengruppe:
Hierzu zählen z.B.: Bürgergeldempfänger*innen, Arbeitslose, alleinstehende Geringverdiener*innen, alleinstehende Rentner*innen, Schüler*innen, Studen/-ten*-tinnen, Auszubildende sowie alleinstehende Personen mit einem monatlichen Netto-Einkommen geringer als 1495,- EUR.

Hinweis zur Zahlungsweise:
Erstsitzungen und Folgesitzungen per Barzahlung oder Kartenzahlung. Folgesitzungen können nach individueller Absprache auch per Rechnungsstellung erfolgen (hiervon ausgeschlossen ist das Erstgespräch).
Per aspera ad astra -Durch den Staub zu den Sternen
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