"Soziales Honorar" 2026 - VitaMentoris

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Die Last in meinem Kopf macht mir den Druck in meiner Seele
Gebühren "Soziales Honorar"

Gültig ab: 01/04/2026

Grundsätzlich können einkommensschwächer gestellte, Personen auf ein "Soziales Honorar" zugreifen, sofern von anderer Seite keine finanzielle Unterstützung gegeben ist. Gleiches gilt für Paare, sofern beide Einzelpersonen jeweils die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Wenn Sie zu der unten aufgeführten Personengruppe zählen können Sie das "Soziale Honorar" für sich in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann auf die allgemeinen Gebührensätze einen Nachlass zu jeder Sitzung.

Soziales Honorar (inkl. Nachlass)

Einzelberatung
- Erstsitzung                80,-    (60 - 90 Minuten)
- Folgesitzung              65,-    (60 - 90 Minuten)

Paar-/Eheberatung
- Erstsitzung              110,-    (60 - 90 Minuten)
- Folgesitzung             95,-     (60 - 90 Minuten)

Paar-/Eheberatung als Einzelgespräch
- Erstsitzung               80,-     (60 - 90 Minuten)
- Folgesitzung             65,-     (60 - 90 Minuten)

Familienberatung - Erstgespräch       siehe Paarberatung
Familienberatung - Folgegespräch     siehe Paarberatung


Personengruppe:
Hierzu zählen z.B.: Bürgergeldempfänger*innen, Arbeitslose, Geringverdiener*innen, Rentner*innen, Schüler*innen, Studen/-ten*-tinnen, Auszubildende sowie Personen mit einem monatlichen Netto-Einkommen geringer als 1495,- EUR.

Hinweis zur Zahlungsweise:
Erstsitzungen und Folgesitzungen per Barzahlung oder Kartenzahlung. Folgesitzungen nach individueller Absprache auch per Rechnungsstellung (hiervon ausgeschlossen ist das Erstgespräch).
Per aspera ad astra -Durch den Staub zu den Sternen
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