Gebühren "Soziales Honorar"
Gültig ab: 01/04/2026
Grundsätzlich können einkommensschwächer gestellte, Personen auf ein "Soziales Honorar" zugreifen, sofern von anderer Seite keine finanzielle Unterstützung gegeben ist. Gleiches gilt für Paare, sofern beide Einzelpersonen jeweils die Voraussetzungen hierzu erfüllen.
Wenn Sie zu der unten aufgeführten Personengruppe zählen können Sie das "Soziale Honorar" für sich in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann auf die allgemeinen Gebührensätze einen Nachlass zu jeder Sitzung.
Soziales Honorar (inkl. Nachlass)
Einzelberatung
- Erstsitzung 80,- (60 - 90 Minuten)
- Folgesitzung 65,- (60 - 90 Minuten)
Paar-/Eheberatung
- Erstsitzung 110,- (60 - 90 Minuten)
- Folgesitzung 95,- (60 - 90 Minuten)
Paar-/Eheberatung als Einzelgespräch
- Erstsitzung 80,- (60 - 90 Minuten)
- Folgesitzung 65,- (60 - 90 Minuten)
Familienberatung - Erstgespräch siehe Paarberatung
Familienberatung - Folgegespräch siehe Paarberatung
Personengruppe:
Hierzu zählen z.B.: Bürgergeldempfänger*innen, Arbeitslose, Geringverdiener*innen, Rentner*innen, Schüler*innen, Studen/-ten*-tinnen, Auszubildende sowie Personen mit einem monatlichen Netto-Einkommen geringer als 1495,- EUR.
Hinweis zur Zahlungsweise:
Erstsitzungen und Folgesitzungen per Barzahlung oder Kartenzahlung. Folgesitzungen nach individueller Absprache auch per Rechnungsstellung (hiervon ausgeschlossen ist das Erstgespräch).