"Soziales Honorar"
Um auch einkommensschwächer gestellten Personen (je Einzelsitzung) helfen zu können, beteilige ich mich an der Aktion "Soziales Honorar". Das bedeutet:
Wenn Sie zu der unten aufgeführten Personengruppe zählen (entsprechende Nachweise sind erforderlich) können Sie das "Soziale Honorar" für sich in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann auf die allgemeinen Gebührensätze einen Nachlass von 25 % zu jeder Sitzung.
Beispiel "soziales Honorar":
Einzelsitzung - Erstgespräch regulär: 105,-
Soziales Honorar = Erstgespräch: 80,-
Einzelsitzung - Folgegespräch regulär: 80,-
Soziales Honorar = Folgegespräch: 60,-
Personengruppe:
Hierzu zählen z.B.: Bürgergeldempfänger*innen, Arbeitslose, alleinstehende Geringverdiener*innen, alleinstehende Rentner*innen, Schüler*innen, Studen/-ten*-tinnen, Auszubildende sowie alleinstehende Personen mit einem monatlichen Netto-Einkommen geringer als 1495,- EUR.
Hinweis zur Zahlungsweise:
nach individueller Vereinbarung auch Ratenzahlung möglich
(hiervon ausgeschlossen ist das Erstgespräch)
(hiervon ausgeschlossen ist das Erstgespräch)